Veranlagung Einkommensteuer | | | Für die Einkommensteuer bestimmt § 2 Abs. 7 EStG (Einkommensteuergesetz), dass die Grundlagen für die Festsetzung jeweils für das Kalenderjahr ermittelt werden. Die §§ 25 ff. EStG enthalten Sonderregelungen über die Veranlagung bei der Einkommensteuer, insbesondere über die Ehegattenveranlagung. Nach § 46 EStG unterbleibt die Veranlagung in bestimmten Fällen, z.B. wenn der Steuerpflichtige lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat. Quelle Wikipedia |
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