Glossar - Büro für Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung Susanne Schulze


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  • Urlaub
  •  Der Mindestanspruch eines Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub ist für Deutschland im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Er beträgt 30 Arbeitstage bei einer 7-Tage-Woche, 24 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche. Für Jugendliche ist der Mindestanspruch im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Die meisten Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland haben heute aus tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarung etwa 30 Tage Urlaub pro Jahr. Schwerbehinderte bekommen fünf Tage zusätzlichen Urlaub. Während des Urlaubs haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung (Urlaubsentgelt). Auf tarif- oder einzelvertraglicher Grundlage zahlen manche Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld.
    Quelle Wikipedia



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    Wilhelm-Hauff-Str. 26
    44534 Lünen
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