Glossar - Büro für Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung Susanne Schulze


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  • Tarifvertrag
  •  Der Tarifvertrag ist in Deutschland ein Vertrag in Schriftform, abgeschlossen zwischen den Tarifvertragsparteien. Zu den Tarifvertragsparteien zählen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften andererseits. Ein Vertrag mit nur einem Arbeitgeber auf der einen Seite nennt sich Firmen- oder Haustarifvertrag.
    Quelle Wikipedia



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