Sozialabgaben | | | Die Sozialabgaben zählen zu den Lohnnebenkosten. Lohnnebenkosten werden zum einen die Gehaltsanteile genannt, die direkt in die Sozialversicherung fließen und von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen werden. Zum anderen meint es Leistungen, die allein der Arbeitgeber neben der eigentlichen Gehaltszahlung für die Einrichtung und den Unterhalt eines Arbeitsplatzes aufzuwenden hat. Quelle Wikipedia |
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