Glossar - Büro für Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung Susanne Schulze


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  • Riester-Rente
  •  Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte, ergänzende und freiwillige Form der Altersvorsorge in Deutschland. Sie entstand im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70% auf 67% reduziert wurde. Die Bezeichnung "Riester-Rente" geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Rentenreform politisch umsetzte. Der offizielle Begriff lautet "zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge".
    Quelle Wikipedia



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