Glossar - Büro für Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung Susanne Schulze


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  • Ort, Arbeitsort
  •  Der Arbeitsort ist eine wesentliche Bestimmung im Arbeitsvertrag nach deutschem Recht. Das Nachweisgesetz sieht eine schriftliche Niederlegung dieser Arbeitsbedingung vor. Grundsätzlich ist es der Betrieb am Standort des Unternehmens. Wurde der Arbeitsort vertraglich vereinbart, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur mehr im Wege einer Änderungskündigung an einen anderen Arbeitsort versetzen.
    Quelle Wikipedia



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