Krankenkasse | | | Als Krankenkassen oder Krankenversicherer bezeichnet man Träger der Krankenversicherung. Sie sind Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung.
In der Bundesrepublik Deutschland sind gesetzliche Krankenkassen (d. h. solche, die eine Gesetzliche Krankenversicherung anbieten) Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. In der Sozialwahl wird ihre jeweilige Vertreterversammlung gewählt, die u.a. den Vorstand der Kasse bestimmt. Die Krankenkassen haben insgesamt 70,3 Millionen Versicherte (Stand: 1.8.2004). Sie führen in getrennter Rechnung als "Pflegekasse bei ..." auch die gesetzliche Pflegeversicherung für ihre Versicherten durch. Quelle Wikipedia | Kurzfristige Beschäftigung | | | Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage begrenzt ist. Man geht vom 2-Monats-Zeitraum aus, wenn die Beschäftigung an mindestens 5 Tagen pro Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als 5 Tagen pro Woche geht man bei der Prüfung der Kurzfristigkeit von 50 Arbeitstagen aus.
Bei kurzfristigen Minijobs sind keine Sozialabgaben zu leisten, jedoch ist eine Pauschalsteuer an das Finanzamt zu entrichten bzw. über die Steuerkarte abzurechnen. Quelle Wikipedia |
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