Gehalt | | | Lohn, Bruttolohn, Gehalt oder Arbeitsentgelt ist der Betrag, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet. In der Schweiz und sonst selten wird der Begriff Salär für eine geldwerte Entlohnung verwendet. Historisch, jedoch nicht juristisch, werden zwei Formen des Entgelts unterschieden, das Gehalt eines Angestellten und der Lohn eines Arbeiters. Umgangssprachlich werden Lohn, Entgelt, Gehalt, Salär und Vergütung gleichgesetzt. Quelle Wikipedia | Geringfügige Beschäftigung | | | Das deutsche Recht unterscheidet bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch "Minijob") zwischen der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt (SGB IV, SGB III, darüber Niedriglohn-Job). Der Arbeitnehmer ist nach § 8 I Nr.1 SGB IV bis zu dieser Grenze von der Sozialversicherung befreit. Der Arbeitgeber hat für geringfügig Entlohnte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, dennoch folgende Pauschalabgaben (jeweils gerechnet vom Arbeitsentgelt) zu leisten:
11% Krankenversicherungspauschale
12% Rentenversicherungspauschale
2% Lohnsteuer-, Kirchensteuer- u. Solidaritätszuschlagspauschale
0,1% Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
= 25,1% insgesamt Quelle Wikipedia | Gleitzonen Job | | | Der Begriff Niedriglohn-Job geht auf die Neuregelung zu den geringfügigen Beschäftigungen ab 1. April 2003 zurück, dessen Rechtsgrundlage die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 1. Januar 2003 sind. Die Neuregelung ist Bestandteil des Hartz-Konzeptes zur Reformierung des Arbeitsmarkts.
Ausgangspunkt war, dass es bis zum Inkrafttreten des Gesetzes keine Zwischenstufen zwischen niedriger, sozialabgabenfreier Beschäftigung und besser bezahlter, sozialabgabenpflichtiger Beschäftigung gab. Die Folge war, dass bei einem Wechsel in besser bezahlte Arbeit die Abgaben für die Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von 0% auf ca. 21,5% des Bruttoverdienstes hochschnellten.
Dies führte zur Entwicklung des Niedriglohn-Konzepts mit einer Gleitzone (Midi-Job) zwischen 400,01 und 800 Euro (mtl.), innerhalb der sich der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers relativ zum steigenden Bruttoverdienst von 4% auf 21,5% erhöht (siehe auch Grafik). Der Arbeitgeberbeitrag bleibt unverändert. Quelle Wikipedia |
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