Glossar - Büro für Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung Susanne Schulze


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  • Einkommensteuer
  •  Die Einkommensteuer (Abkürzung: ESt) ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Rechtsgrundlage befindet sich im Einkommensteuergesetz (Abkürzung: EStG). Erhebungsformen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, der Zinsabschlag, die Bauabzugsteuer, die Aufsichtsratsteuer. Sie werden auch als "Quellensteuern" bezeichnet, da sie direkt an der Quelle abgezogen werden.
    Quelle Wikipedia

  • Elektronische Personalakte
  •  siehe Digitale Personalakte

  • Elster
  •  Die Abkürzung ELSTER steht dabei für "ELektronische STeuerERklärung" und bezeichnet ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung, welches die sichere elektronische Übermittlung von Steuerdaten einer Steuererklärung zum Ziel hat.

    Wir erstellen gemäß der gesetzlichen Vorschriften für Sie die laufende Lohnsteueranmeldung und senden diese direkt an die Finanzbehörde.

    Die Lohnsteuerbescheinigung wird ebenfalls gem. der gesetzlichen Vorschriften bei Ausscheiden eines Mitarbeiters und nach Jahresabschluß erzeugt und versendet.



    Lohnbüro
    Susanne Schulze
    Wilhelm-Hauff-Str. 26
    44534 Lünen
    Fon: 02306 / 63916







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